Als Honorar für eine osteopathische Behandlung wird für eine Behandlungslänge von 50-60 Minuten ein Betrag von 98 Euro für Erwachsene und Kinder vereinbart. Für eine Dauer von 40 Minuten werden 78 Euro abgerechnet.

Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung bar oder per EC-Karte zu zahlen. 

Sagen Sie Termine bitte telefonisch unter 06652-992252 ab. Vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sind möglichst frühzeitig, aber spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Dabei fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des kompletten Behandlungspreises an.

Für gesetzlich Versicherte

Ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung über die Erstattungsmöglichkeiten.

Für privat Versicherte

Die Behandlungskosten ergeben sich aus den angewandten Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Diese werden von den meisten privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen.

Alternative finanzielle Unterstützung

Es gibt die Möglichkeit, die Kosten für Osteopathie und Naturheilkunde durch eine Zusatzversicherung abzudecken.

Mittlerweile erstatten über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie. Zu welchen Bedingungen finden Sie auf folgender Liste (externe Webseite). Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.

Aktuell gilt jedoch überwiegend, dass bei einer Bezuschussung ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept für Osteopathie vorliegen sollte.